AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kaufvertrag über den Erwerb von Hardware

Es gelten die AGB´s der Fa. Lutz Schure Soft- und Hardware-Beratung.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Kunde erwirbt vom Verkäufer die in der Vereinbarung bezeichnete Hardware sowie die zugehörige Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form.
1.2 Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Der Begriff "Hardware" schließt im folgenden solche Programme mit ein.
1.3 Die korrekte Auswahl und Dimensionierung der bestellten Hardware obliegt dem Kunden und ist dessen alleiniges Risiko. Der Verkäufer führt auf gesonderten Auftrag des Kunden und zu gesonderten Konditionen Auswahlberatungen durch.
1.4 Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch den Verkäufer sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

2. Lieferzeit und Lieferung

2.1 Die Hardware wird zum vereinbarten Termin geliefert. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Hardware das Lieferwerk, das Lager des Verkäufers oder dessen Geschäftslokal verlassen hat.
2.2 Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand ab Werk bzw. Lager oder durch Übernahme durch den Kunden im Geschäftslokal des Verkäufers. Im Falle des Versands wird der Verkäufer entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Speditionen) die Hardware an den vereinbarten Lieferort liefern oder versenden. Die Versendung erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers.
2.3 Ist die vom Verkäufer geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder vom Verkäufer unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten des Verkäufers - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet. Er wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten.
2.4 Der Kunde ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten: Wenn der Verkäufer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht.
2.5 Im Falle eines vollzogenen Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurück zugewähren.

3. Mängelansprüche ( Kaufleute)

3.1 Der Kunde hat die Hardware unverzüglich nach Lieferung, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Hardware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Hardware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
3.2 Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zum vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht eignet.
3.3 Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers in die Hardware eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff in die Hardware aufgetreten ist, es sein denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel der Hardware nicht auf dem Eingriff beruht.
3.4 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
3.5 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung). Der Verkäufer wird alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen. Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Hardware angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.
3.6 Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Verkäufer hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern dem Verkäufer ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.
3.7 Garantiezusagen bezüglich der Hardware lässt der Verkäufer nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch den Lizenzgeber oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
3.8 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißmaterialien wie z.B. Akkus, Leuchtmittel bei TFT-Display´s und Beamer usw.

3. Mängelansprüche (Verbraucher)

3.1 Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet.
3.2 Nach Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung der Hardware wird vermutet, dass ein Mangel nicht vorliegt, wenn der Kunde die Hardware ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff aufgetreten ist. Dem Kunden ist in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
3.3 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung). Der Verkäufer wird alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.
3.4 Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Verkäufer hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und, sofern dem Verkäufer ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
3.5 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren seit der Ablieferung der Hardware.
3.6 Garantiezusagen bezüglich der Hardware lässt der Verkäufer nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch den Verkäufer oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
3.7 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißmaterialien wie z.B. Akkus, Leuchtmittel bei TFT Display´s und Beamer usw.

4. Haftungsbeschränkung



4.1 Der Verkäufer haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.
4.2 Der Verkäufer haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
4.3 Die Haftung nach Ziff. 4.2 ist zudem summenmäßig auf das XXXfache der Vergütung beschränkt, die für das Produkt geschuldet wird, für welches nach diesem Vertrag die höchste Nettovergütung zu zahlen ist.
4.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.
4.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Verkäufer nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

5. Vergütung

5.1 Der Kunde zahlt dem Verkäufer den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
5.2 Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten unser Eigentum. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände innerhalb der Gewährleistungspflicht nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
6.2 Im Falle einer Pfändung, einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte ist der Kunde verpflichtet uns unverzüglich zu benachrichtigen. Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums des Verkäufers hat der Kunde aufzukommen.
6.3 Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

7.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

8. Aufbewahrung

8.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Abholscheines.
8.2 Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der Werkunternehmer vom Ablauf dieser Frist an, ein angemessenes Lagergeld verlangen.

9. Pfandrecht des Werkunternehmers

9.1 Der Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
9.2 Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern, ein etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung, Änderung und einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
10.4 Für alle Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit und aus dieser Vereinbarung ergeben, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers vereinbart.

11. Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.


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